Nach Planungen des Finanzministeriums soll in Kürze ein Gesetzesentwurf fertiggestellt werden, der Online-Marktplätze für die Unterschlagung der Umsatzsteuer durch Händler haftbar macht.
Bislang umgehen vor allem Händler aus dem fernen Osten die Zahlung der Umsatzsteuer, indem unvollständige Impressumsangaben gemacht werden. Somit entgehen nicht nur dem Fiskus enorme Steuereinnahmen. Gerade die lokal ansässigen Onlinehändler leiden unter diesem Vorgehen, da Konkurrenten, die bewusst keine Umsatzsteuer abführen, ihre Produkte zu einem weitaus günstigeren Preis anbieten und trotzdem noch profitabel arbeiten können.
Nach den Planungen des Finanzministeriums soll sich der Gesetzesentwurf an den Vorschriften Großbritanniens orientieren. Impressen der Online-Händler auf einzelnen Marktplätzen müssten demnach vollständige Informationen inklusive einer Steuernummer aufweisen. Sollte dies nicht geschehen und der entsprechende Händler ist für den deutschen Fiskus nicht erreichbar, wäre sogar als letztes Mittel die Stilllegung der Webseite und die Löschung der entsprechenden Sucheinträge möglich.
Lokale Onlinehändler könnten durch ein solches Gesetz enorm profitieren, falls es richtig umgesetzt und konsequent angewendet wird.
Quelle: Reuters