Theresa May hat abgedankt aber der Brexit ist wohl nicht mehr aufzuhalten. Der sogenannte „softe“ Ausstieg der Briten aus der EU soll sich nach neustem Stand bis zum Oktober diesen Jahres vollzogen haben. Viele über die britischen Grenzen agierende Unternehmen hatten vor einem harten Ausstieg gezittert. Diese Option ist mittlerweile immerhin vom Tisch, jetzt ist von einer „flexiblen Verlängerung“ der Ausstiegsfrist die Rede. Aber eines scheint trotz allem hin und her vorerst sicher: Die Briten wollen raus aus der EU und das lieber früher als später.
Sollte der Brexit tatsächlich so unversöhnlich ausfallen wie er ursprünglich geplant war, würde der Internethandel sehr darunter leiden. Nach derzeitigem Stand soll es allerdings eine Übergangsphase geben, die den Handel zumindest bis 2020 von Zoll und anderen Einschränkungen befreien soll. Diese soll die Umstellung einfacher gestalten. Außerdem ist immer noch nicht ganz klar, ob der Austritt konsequent durchgezogen wird oder ob man in der Lage ist gemeinsame Absprachen zu treffen, die einzelne Aspekte des Länderaustausches vereinfachen. Zum Beispiel ist im Gespräch, dass Großbritannien weiterhin seine Mitgliedschaft in der EU Zoll-Union behält, wovon alle beteiligten profitieren würden.
Am meisten würde nämlich tatsächlich der britische Onlinemarkt unter dem Zoll leiden. Etwa ein Drittel der Bestellungen in Europa ins Ausland gehen nämlich an Shops die Ihren Sitz in Großbritannien haben. Sollte es also dazu kommen, dass die Insel bald als Drittland gilt und dementsprechend Zoll fällig wird, könnte das zu empfindlichen Einbußen für den Handel führen. Nicht nur die Preise für den Verbraucher würden steigen, auch Lieferzeiten würden sich deutlich verlängern.
Aber was bedeutet das jetzt eigentlich konkret für deutsche Unternehmer? Nun, Shops, die einen großen Kundenstamm im Vereinigten Königreich haben, werden ebenfalls unter diesen Einschränkungen zu leiden haben. Um das bevorstehende Chaos etwas abzumildern, hat die EU Komission einen Leitfaden für Händler erstellt. Er richtet sich an Unternehmen, die Waren nach Großbritannien liefern oder von dort beziehen, Dienstleistungen auf der Insel erbringen oder Waren auf britischem Boden befördern. Der Leitfaden enthält eine Checkliste, die dabei helfen soll, notwendige Verwaltungshürden zu bewältigen und sich auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Details des Austiegsabkommens noch lange nicht feststehen und sich in der Zukunft noch einiges ändern könnte.