Das Sammeln von Bewertungen wird immer schwieriger

Von 21. September 2018 Allgemein, News Kein Kommentar
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Das Sammeln positiver Bewertungen ist keine einfache Aufgabe. Oft braucht es sehr lange bis man eine repräsentative Anzahl zusammen hat, denn viele Kunden sehen nur dann einen Grund eine Bewertung abzugeben, wenn es etwas zu beanstanden gibt. Deshalb investieren Händler viel Mühe um ihre Kunden dazu zu bewegen ihre Meinung zu hinterlassen, zum Beispiel in Form von Pop Ups auf der eigenen Website oder durch das Versenden von Emails. Die Bewertungsmoral nimmt stetig ab und Händler müssen ihren Kunden regelrecht hinterherlaufen um Bewertungen zu erhalten.

Jetzt ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs öffentlich geworden, welches bestimmt, dass sogar die Aufforderung zur Bewertung als Teil der Rechnungsmail als unlauteres Werbemittel gewertet werden kann und somit abmahnbar ist. Damit ist die Aufforderung zur Bewertungsabgabe per Mail – egal in welcher Form – hinfällig. Trustami selbst ist davon nicht direkt betroffen, da wir als reiner Aggregationsdienst keine eigenen Bewertungen erheben. Allerdings nutzen viele unserer Kunden andere Dienste um neue Bewertungen zu sammeln und müssen in Zukunft gut darauf achten, dass dieser Prozess weiterhin rechtskonform abläuft. Die Rechtssprechung ist in diesem Fall, genau wie in so vielen anderen, den Ecommerce betreffenden, äußerst bedauerlich und nicht zeitgemäß. Hier wird ein falsches Zeichen gesetzt: Vor allem Kleinunternehmern werden immer mehr Stolpersteine in den Weg gelegt.

Und was jetzt? Nun, es gibt immer noch die Möglichkeit, Kunden während des Anmelde- bzw. Buchungsvorgangs die Zustimmung abzuringen, ihnen eine Aufforderung zur Bewertung zusenden zu dürfen. Das ist natürlich lästig für den Kunden, der diesen Vorgang so schnell wie möglich hinter sich bringen möchte, aber für den Händler die beste Möglichkeit sich nicht strafbar zu machen. Falls Sie sich jetzt denken, dass Sie einen entsprechenden Absatz ja einfach in Ihre AGB aufnehmen könnten und sich die Sache damit gegessen hätte, müssen wir Sie leider enttäuschen: Der Kunde muss ausdrücklich und spezifisch zustimmen, dass ihm entsprechende Mails zugesendet werden dürfen – ein Eintrag im AGB reicht also nicht.

Bewertungen sammeln wird also immer schwieriger. Desto wertvoller sind jene, die sie schon besitzen. Wir bei Trustami haben diesen Wert erkannt und haben es uns zum Auftrag gemacht, Ihre bereits vorhandenen Bewertungen zusammen zu tragen und für Sie nutzbar zu machen.