In den letzten Tagen wurden wir von einigen unserer Nutzer angefragt, ob das Urteil von LG Köln zur Anzeige von Bewertungen in Siegeln auch für Trustami gilt. Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren.
Vor dem Landgericht Köln stritten kürzlich zwei Onlinehändler über die Zulässigkeit der Darstellung des Inhalts eines Bewertungswidgets, welches die Gesamtanzahl der Bewertungen und den Durchschnittswert aggregiert zeigt, die der Onlinehändler über verschiedene Verkaufsplattformen erhalten hat. Die Richter des LG Köln sehen darin eine Irrführung gegenüber den Kunden des Onlineshops. Das Trustami-Bewertungsaggregationssystem ist nicht direkt betroffen.
Was sagt das Urteil des LG Köln?
Im Rahmen des Urteils vom 01.08.2017 – Az.: 33 O 159/16 vom LG Köln wurden von den Richtern festgestellt, dass das Bewertungswidget eines anderen Bewertungsdienstleisters irreführend sei, wenn bei der Darstellung der Bewertungsanzahl nicht ausreichend kenntlich gemacht wird, dass diese für ein und denselben Onlineshop von unterschiedlichen Verkaufsplattformen zusammengeführt werden.
Der Beklagte betrieb einen Onlineshop und verkaufte parallel auf Verkaufsplattformen wie beispielsweise eBay. Auf seinem Onlineshop nutze er das Bewertungstool eines anderen Bewertungsdienstleisters, welchen dem Besucher in einer Abbildung die folgenden Informationen zeigte:
„(…)
SEHR GUT
4.94/5.00
31.819 Bewertungen
von mehreren Portalen“
Nur 27 der 31.819 dargestellten Bewertungen wurden auf dem Onlineshop erhoben. Die restlichen Bewertungen wurden auf sogenannte Verkaufsplattformen abgegeben. Die Richter vom Kölner Landgericht bewerten dies in ihrem Urteil als irreführend. Sie führten dazu aus, dass durch diese Darstellungsform im Onlineshop der Eindruck für den Besucher (Interessenten oder Kunden) erweckt werde, die Gesamtanzahl der Bewertungen beziehe sich auf den Onlineshop und sei dort abgegeben worden, wenngleich die tatsächliche Anzahl mit 27 Bewertungen dort deutlich geringer sei.
Aus Sicht der Richter würde der in der Darstellung verwendete Zusatz „von mehreren Portalen“ die Irreführung nicht beseitigen, da der Verbraucher diesen Vermerk lediglich in der Weise verstehen könnte, dass das Tool eines anderen Bewertungsdienstleisters mehrere Bewertungsportale ausgewertet hat – nicht aber, das hiermit unterschiedliche bewertete Kanäle (Onlineshop und Verkaufsplattformen) gemeint seien. Die Richter kommen zu dem Schluss, dass dieser Umstand deutlicher gekennzeichnet werden müsse, um für Besucher des Onlineshops – Interessenten wie Kunden gleichermaßen – eine ausreichende Transparenz und Klarheit zu schaffen.
Fazit des Urteils
Die aggregierte Bewertungsdarstellung ist per se nicht unzulässig, wenngleich das Urteil vom LG Köln darauf hinweist, dass eine ausreichende Transparenz zwingend notwendig ist. Durch die Aggregation der Bewertungen darf nicht der Eindruck entstehen, dass die dargestellte Gesamtbewertungszahl ausschließlich den Onlineshop betreffe, auf dem das Bewertungswidget eingesetzt wird.
Das Trustami-Bewertungssystem
Seit dem ersten Augenblick setzt sich die Trustami GmbH stetig mit dem Trustami-Bewertungsaggregationssystem für Vertrauen im Internet auf Seite der Käufer und Verkäufer ein. Das Unternehmen sieht Transparenz und Eindeutigkeit bei Bewertungen als die Grundlage für Vertrauen im Internet. Das System von Trustami ermöglicht, die auf unterschiedlichen Plattformen abgegebenen und über das Internet verstreuten Erfahrungen und Bewertungen eines Anbieters zusammenzufassen und in Form des Trustami Bewertungswidgets/-siegels mit einem zugehörigen, umfangreichen Profil darzustellen. Dabei ermöglicht Trustami dem Anbieter die über ihn abgegebenen Bewertungen und Erfahrungen vollautomatisch und stets aktualisiert aus über 30 Bewertungs- und Verkaufsplattformen zu bündeln. Bewertungsplattformen sind zum Beispiel Yelp, Trustpilot oder Facebook, wohingegen als Verkaufsplattformen Marktplätze, wie ebay oder Amazon, verstanden werden.
Die aggregierte Darstellung aller verstreuten Bewertungen und Erfahrungen eines Anbieters ist im Trustami Widget und/oder Siegel in zahlreichen Formen möglich.
Abbildung 1: Trustami Vertrauenssiegel Box
Abbildung 2: Trustami Vertrauenssiegel mitlaufend
Das Trustami Bewertungssystem im Kontext vom Urteil des LG Köln
Aus der Sicht der Trustami GmbH sind die verschiedenen Formen des Trustami Widgets und der Trustami Siegel im Hinblick auf das Urteil vom LG Köln unkritisch, da sich die Trustami Widget-/Siegeldarstellungen auf den Anbieter/das Unternehmen und nicht auf den Onlineshop/Website, auf der diese eingesetzt werden, beziehen.
Im Vertrauenssiegel wurde deshalb bisher schon der Anbietername angezeigt. Inzwischen wurde diese Darstellung konkretisiert und mit dem Hinweis: „Bewertungsgrundlage dieses Anbieters sind X Verkaufs- und Y Bewertungsplattformen ⓘ“ ergänzt, um eventuelle Missverständnisse zu beseitigen. Mit dieser Erweiterung wird deutlich klargestellt, dass sich die Bewertungen auf den Anbieter der Website/Onlineshop beziehen und nicht auf die Seite oder die dort angebotenen Waren oder Dienstleistungen. Weiterhin erhält der Kunde durch das ⓘ die unmissverständliche Information, dass bei Bedarf detaillierte Informationen über den Anbieter und dessen Bewertungen erhältlich sind. Diese Informationen erhält der Kunde sowohl beim Überfahren der Maus über das Bewertungswidget (Mouseover), als auch beim Klick auf das Widget, welches zum detaillierten Anbieterprofil auf Trustami leitet. Dort erhält der Kunde weiterführende Informationen und Ausführungen über den Anbieter und das Trustami-Bewertungsaggregationssystem.
Durch den Text „X Verkaufs- und Y Bewertungsplattformen“ wird hingewiesen und klargestellt, dass die Bewertungen des Anbieters aus verschiedenen Plattformen stammen. Vor allem wird damit bereits auf den ersten Blick für den Kunden deutlich, dass sich die angezeigte Bewertungsanzahl auf den selben Anbieter beziehen und auf unterschiedlichen Verkaufs- und Bewertungsplattformen abgegeben wurden.
Im Zuge der verbesserten Darstellung unserer Vertrauenssiegel weisen wir darauf hin, dass die Nutzer und Kunden von Trustami im internen Bereich ihres Profils alle Netzwerke und ebenfalls die Links zu den Plattformen zur öffentlichen Ansicht aktivieren sollten, um ihren Kunden und Interessenten eine umfangreiche Möglichkeit einzuräumen, die Bewertungen und deren Ursprung selbstständig bewerten und nachvollziehen zu können.