VerpackG 2021: Vor dem Hintergrund der seit 3. Juli 2021 geltenden Novelle des Verpackungsgesetzes, die für den Onlinehandel insbesondere in Bezug auf Fulfillment und Marktplätze relevant ist, haben wir die wichtigsten Neuerungen an den beim Verpackungsgesetzt für Sie zusammengestellt.
Änderungen des Verpackungsgesetztes 2021
Update: Mit der Novellierung des Verpackungsgesetzes vom 3. Juli 2021 kommt den Betreibern von Marktplätzen künftig eine Kontrollpflicht gegenüber ihren Händlern zu: Können diese die Erfüllung ihrer Lizenzierungspflicht nicht nachweisen, greift ein Vertriebsverbot und die Produkte des Händlers dürfen nicht länger zum Verkauf angeboten oder versandt werden. Diese Kontrollpflicht gilt nach einer einjährigen Übergangsfrist ab 1. Juli 2022.
Update 2: Neben den Betreibern von Marktplätzen haben auch Fulfillment-Dienstleister aufgrund der Novelle des Verpackungsgesetzes vom 3. Juli 2021 eine Kontrollpflicht gegenüber ihren Kunden: Fehlt der Nachweis der Systembeteiligungspflicht, dürfen die Dienstleister nach Ablauf einer – auch hier einjährigen Übergangsfrist bis Juli 2022 – keinerlei Leistungen mehr wie Lagerung, Verpacken oder Versand für ihn erfüllen. Zudem stellt die Novelle nochmals klar, dass ausnahmslos der beauftragende Händler für die Lizenzierung der Versandverpackung zuständig ist – auch, wenn es der Fulfilment-Dienstleister ist, der diese befüllt.
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