Die zuständigen EU-Gremien haben sich offenbar darauf geeinigt, dass Händler zukünftig Besuchern aus anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren dürfen.
Das sogenannte Geoblocking scheint der EU ein Dorn im Auge gewesen zu sein. Deshalb wurde nun ein entsprechender Verordnungsentwurf verabschiedet, der dieses Praxis größtenteils verbietet. Da jeder EU-Bürger ein Recht auf einen freien Zugang zum Binnenmarkt hat, ist es nur konsequent, diesen auch online zu ermöglichen. Im Gegenzug sollen Unternehmen größere Rechtssicherheit erhalten, wenn sie grenzüberschreitend Geschäfte durchführen.
Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission wurde jedoch schon durch die Einwirkung der Mitgliedsstaaten aufgeweicht. So sind Händler auch zukünftig nicht verpflichtet, Waren an jeden Kunden zu verkaufen oder können einen Aufschlag berechnen. Beispielsweise könnten erhöhte Liefergebühren erhoben werden.
Es bleibt nun abzuwarten, in welcher Form die Verordnung letztendlich in Kraft tritt und wie die Händler diese aufnehmen. Möglicherweise werden einige Unternehmen den Mehraufwand, der mit einem Versand ins Ausland verbunden ist, scheuen und versuchen, die Verordnung bestmöglich zu umgehen.