Informationen zur Echtheit der Bewertungen | EU Omnibus-Richtlinie

Mit der Initiative „New Deal for Consumers“ sollen die Verbraucherrechte in der gesamten EU gestärkt werden. Vor allem im E-Commerce wird die Transparenz gegenüber Kunden gestärkt und die bestehende Richtlinie modernisiert. Ab Ende Mai tritt eine reformierte Version des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz UWG) in Kraft. Hier stellt der Gesetzgeber klar, dass die Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungen und gefälschte Verbraucherbewertungen eine irreführende geschäftliche Handlung darstellen.

Omnibus-Richtlinie

Aufgrund der „Omnibus-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2019/2161), die ab dem 28.5.2022 in Kraft tritt, müssen Unternehmer, die Bewertungen zugänglich machen, darüber informieren, ob und wie sichergestellt wurde, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Die Maßnahmen, die hierfür ergriffen wurden, müssen konkret benannt werden.

Vorstoß gegen gefälschte Kundenbewertungen

Kundenbewertungen und Rezensionen spielen bei der Entscheidungsfindung von Kunden im Internet eine große Rolle. Wie groß der Wahrheitsgehalt ist und ob eine Bewertung gerechtfertigt abgegeben wurde, ist in manchen Fällen leider fraglich. Im Rahmen der neuen EU-Richtlinie soll für Verbraucher mehr Transparenz geschaffen werden. Mit Umsetzung der Omnibus-Richtlinie müssen Sie als Unternehmen sicherstellen, dass hinreichend darüber informiert wird, woher die Bewertungen kommen und ob diese geprüft wurden. Kundenbewertungen, die Sie nicht selbst erheben, sondern Dritte, sind nicht betroffen.

Sie müssen daher darüber informieren, ob und wie sichergestellt wurde, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Die Maßnahmen, die hierfür ergriffen wurden, müssen konkret benannt werden und auch innerhalb des Shops bzw. der Unternehmensseite dargestellt werden.

Maßnahmen von Trustami zur Prüfung von Bewertungen

Trustami ist ein unabhängiger Dienstleister für die Anzeige von externen Bewertungen. Trustami importiert Bewertungen des Kunden von Drittplattformen. Leider können wir die vielen Bewertungen, die wir automatisch sammeln, nicht alle auf ihre Echtheit überprüfen. Bei den importieren Bewertungen kann Trustami deshalb nicht sicherstellen, dass diese Bewertungen ausschließlich von Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistung auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. 

Trotzdem bemüht sich Trustami über technische Maßnahmen problematische Kundenmeinungen und falsche Bewertungen zu erkennen. Hierzu arbeitet Trustami in verschiedenen Forschungsprojekten mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zusammen an einer künstlichen Intelligenz zu automatischen Filterung und Erkennung von digitalen Fake Inhalten.

Müssen Sie als Trustami Kunde selbst Informationen bereitstellen?

Ja. Mithilfe unseres Dienstes machen Sie Bewertungen in Ihrem Shop zugänglich. Auch wenn wir lediglich Bewertungen importieren und von externen Quellen bündeln. Daher müssen Sie dafür Sorge tragen, die notwendigen Informationen innerhalb Ihres Shops bereitzustellen. 

Die Erfüllung der Informationspflicht ist nicht allzu aufwendig. Wer nichts prüft, muss auch nur das offenbaren, um seine Pflicht zu erfüllen. Macht man dies in diplomatischer Form („Leider können wir die vielen Bewertungen, die wir erhalten, nicht alle auf ihre Echtheit überprüfen“), so erfüllt auch dies u.E. bereits die gesetzliche Pflicht.  Solange Sie keine „Behauptung“ abgeben, dass das Produkt von Verbrauchern bewertet worden ist. Sollten Sie ohne weitere Anpassungen unsere Siegel verwenden, dann ist dort bereits ein Link auf Ihr Profil hinterlegt, wo der notwendige Hinweis bzgl. der Echtheit der Bewertungen sichergestellt ist. 

Zukünftig empfehlen wir, mit den Bewertungen keine Werbung zu betreiben und auf diese nicht plakativ hinzuweisen mit Zusätzen wie „Verbraucher sagen hierzu“, „Unsere Kunden meinen“ oder „Verifizierte Bewertung“. Wenn die Bewertungen also nur auf Ihrer Seite stehen, müssen Sie nur darauf hinweisen, dass Ihr Unternehmen ggf. – wie oben dargestellt – keine Überprüfung vorgenommen hat. Ein Hinwies hierzu ist auf Ihrem Kundenprofil bei uns hinterlegt, welches über Ihr Siegel verlinkt ist. Dies sollte nach aktuellem Kenntnisstand der neuen Kennzeichnungspflicht genügen. Sollten Sie sich unsicher sein, dann fragen Sie gerne bei uns im Support nach, der Ihren Fall individuell beurteilen und Hilfe leisten kann.

Mustertext für Ihre Webseite

„Wir nutzen Trustami als unabhängigen Dienstleister für die Einholung von Bewertungen. Trustami importiert Bewertungen des Kunden von Drittplattformen. Bei den importieren Bewertungen kann Trustami nicht sicherstellen, dass diese Bewertungen ausschließlich von Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistung auch tatsächlich genutzt oder erworben haben.“ 

Wichtig: Der Hinweis muss erkennbar in der Nähe der Bewertungen auf Ihrer Seite vorhanden sein. Also nicht erst mit Scrollen irgendwann erscheinen. Fügen Sie in der Nähe der Bewertungen die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ein, z. B. mit dem obigen Mustertext oder durch eine Verlinkung auf diese Informationsseite oder auf Ihre Profilseite bei uns. Dieser Link sollte bereits einen entsprechenden Hinweis zur Echtheit der Bewertungen beinhalten, z.B. mit „Zur Echtheit der Bewertungen“ benannt werden.

Sollten Sie unabhängig von unserem Service noch anderweitig Bewertungen importieren oder selbst erheben, bedarf es selbstverständlich noch zusätzlicher Hinweise bzgl. dieser Bewertungen.