Abmahnungen wegen dem Widerrufsformular
Aktuell werden wieder verstärkt Online-Händler wegen Verletzung der „falschen“ Bereitstellung des Muster-Widerrufsformulars abgemahnt. Der Grund für eine Abmahnung kann in aktuellen Fällen die Telefonnummer sein. Das Gesetz (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Anlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2) – Muster für das Widerrufsformular) sieht in diesem Muster keine Angabe einer Telefonnummer vor. Somit ist die Angabe einer Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular leider abmahngefährdet. Vor allem kleine Händler auf Marktplätzen wie eBay, Dawanda oder Etsy sind von dem Risiko betroffen.
Achtung: In der Widerrufsbelehrung muss dagegen unbedingt eine Telefonnummer stehen.
Wir empfehlen jedem Unternehmen daher zu prüfen, ob die notwendige Widerrufsbelehrung und das Muster-Formular bei Ihnen auf der Internetseite verfügbar sind und bei dem Muster-Widerrufsformular keine Telefonnummer angegeben ist.
Eine Vorlage vom BMJV (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) finden Sie hier: Musterformular
Hinweis: Das Formular ist nicht selbst zu erstellen, sondern unverändert zur Verfügung zu stellen. Lediglich Name und die Anschrift des Unternehmens sind in den entsprechenden Passagen im Vorfeld auszufüllen.